1.) Soll die garantierte Rente bzw. der garantierte Rentenfaktor zu 100% unabänderbar garantiert sein?
2.) Soll nach einer Beitragspause das Weitersparen ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?
3.) Soll ein Vorverlegen des Rentenbeginns ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?
4.) Soll ein Hinausschieben des Rentenbeginns ohne neue, für den Kunden nachteilige Rechnungsgrundlagen möglich sein?
5.) Auf welchem Wert soll die Garantie aus der 1. Frage basieren, auf dem eher zu erwartenden niedrigeren Garantieguthaben, oder dem zu erwartenden, höheren Vertragsguthaben?
6.) Sollen bis zu 30% des zum Rentenbeginn aufgebauten Kapitals förderunschädlich kapitalisierbar sein?
Hier gehts zum Bedingungsvergleich: (klick hier)
Finanz- und Versicherungsmakler
Werner Kappler
Steigerwaldstr. 25
96194 Walsdorf